Informationstechnologien (TI)

 

Tätigkeiten des CESNI im Bereich Informationstechnologien

Im Bereich Informationstechnologien (TI) bestehen die Tätigkeiten des CESNI in der Hauptsache darin,

  • Vorschläge für die Entwicklung und Revision technischer Standards im Bereich der Informationstechnologien, insbesondere für Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS), zu erarbeiten, einschließlich Vorschlägen für die Revision der Standards, die aufgrund von EU-Vorschriften verbindlich eingeführt wurden;

  • die ordnungsgemäße Umsetzung der Standards im Bereich der RIS und in anderen Bereichen der Informationstechnologien zu fördern;

  • Beratung und Analyse bezüglich Informationstechnologie-Standards (einschließlich RIS), insbesondere zur Unterstützung politischer Initiativen zu digitalen Instrumenten in der Binnenschifffahrt und zur schrittweisen Einführung elektronischer Dokumente zu leisten.

 
Die Aufgaben des CESNI im Bereich Informationstechnologien sind Gegenstand eines Arbeitsprogramms: https://www.cesni.eu/de/ueber-cesni/arbeitsprogramm/
 

Mit den Tätigkeiten im Bereich Informationstechnologien ist die Arbeitsgruppe CESNI/TI befasst. Sie wurde mit Beschluss 2018-II-16 des CESNI am 5. Dezember 2018 eingesetzt und hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2019 aufgenommen. Nachdem 2015 die Arbeitsgruppen CESNI/PT und CESNI/QP gegründet wurden, erhielt der CESNI damit seine dritte ständige Arbeitsgruppe. Ihr sind vier nichtständige Arbeitsgruppen zugeordnet (siehe Punkt „ES-RIS – der Standard für alle technischen Vorschriften für RIS“).

Tätigkeitsschwerpunkt Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS)

 
Entstehungsgeschichte
 

Die Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) sind ein Konzept, das es schon vor der Gründung der Arbeitsgruppe CESNI/TI gab. In seiner heutigen Ausprägung entstand es Ende der 90er Jahre ausgehend von dem Gedanken, dass die Binnenschifffahrtsinformationen im Dienst des Transport- und Verkehrsmanagements der Binnenschifffahrt stehen, aber in einer Form standardisiert werden müssen, die Interoperabilität ermöglicht. Dadurch tragen die RIS zur Verbesserung der Sicherheit der Schifffahrt und zu ihrer Wirtschaftlichkeit und darüber hinaus dazu bei, die Binnenschifffahrt umweltfreundlicher zu machen.

 
RIS-Ziele
 

RIS haben im Wesentlichen folgende Ziele:

 

1) Der Verkehr soll sicher sein:

  • Minimierung der Verletzungen,

  • Minimierung von tödlichen Unfällen,

  • Minimierung der Unfälle während der Fahrt;

 

2) Der Verkehr soll wirtschaftlich sein:

  • Maximierung des Schiffsdurchgangs oder der effektiven Kapazität von Wasserstraßen,

  • Maximierung der Tragfähigkeit der Schiffe (Länge, Breite, Tiefe und Höhe),

  • Verkürzung der Fahrzeit,

  • Reduzierung der Arbeitsbelastung der RIS-Nutzer,

  • Verminderung der Transportkosten,

  • Reduktion des Treibstoffverbrauchs,

  • effiziente und wirtschaftliche Vernetzung der Verkehrsträger,

  • effiziente Häfen und Umschlagsanlagen;

 

3) Der Verkehr soll umweltfreundlich sein:

  • Verminderung der Umweltgefahren,

  • Verminderung von verunreinigenden Emissionen und Freisetzungen durch Unfälle, rechtswidrige Handlungen oder ordnungsgemäßen Betrieb.

 
Technische Aspekte im Zusammenhang mit RIS
 

Zur Umsetzung der oben bezeichneten Dienste sind folgende vier Technologien erforderlich:

  • Elektronisches Kartenanzeige und Informationssystem für die Binnenschifffahrt (Inland ECDIS – Electronic Chart Display and Information System)

  • Nachrichten für die Binnenschifffahrt (NtS – Notices to Skippers)

  • Elektronische Meldungen (ERI – Electronic Reporting International)

  • Schiffsverfolgung- und -aufspürung (VTT – Vessel Tracking and Tracing)

 

Die „AIS“-Technologie (Automatic Identification System), bei der über Funk die Position, die Geschwindigkeit und andere wichtige Informationen übermittelt werden, wird im Rahmen der VTT Technologie behandelt.

ES-RIS – der Standard für alle technischen Vorschriften für RIS

Die technischen Vorschriften für die vier genannten Technologien sind im ES-RIS enthalten (European Standard River Information Services – Europäischer Standard für Binnenschifffahrtsinformationsdienste).

Der ES-RIS enthält des Weiteren Vorschriften, in denen Betriebs- und Leistungsanforderungen, Prüfmethoden und geforderte Prüfergebnisse festgelegt sind, damit auf abgestimmte Weise geprüft werden kann, ob eine Ausrüstung den Vorschriften entspricht.

Die erste Edition des ES-RIS enthält den Inland AIS Prüfstandard. Weitere Prüfstandards werden in Zukunft ebenfalls in den ES-RIS aufgenommen.

Die erste Edition des ES-RIS wurde vom CESNI als ES-RIS 2021/1 im April 2021 verabschiedet.

Die technischen Entwicklungen im Bereich Informationstechnologien sind rasant. Aufgrund dessen werden die technischen Vorschriften, die in eine neue Edition des ES-RIS aufgenommen werden sollen, in den betreffenden Arbeitsgruppen ausgearbeitet und geprüft.

 

Hierzu wurden vom CESNI vier nichtständige Arbeitsgruppen eingerichtet und der Arbeitsgruppe CESNI/TI unterstellt. Sie sind für die vier vorgenannten Technologien zuständig:

  • Nichtständige Arbeitsgruppe für ein System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen (CESNI/TI/Inland ECDIS)

  • Nichtständige Arbeitsgruppe für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt (CESNI/TI/ERI)

  • Nichtständige Arbeitsgruppe für Schiffsverfolgung und -aufspürung in der Binnenschifffahrt (CESNI/TI/VTT)

  • Nichtständige Arbeitsgruppe für Nachrichten für die Binnenschifffahrt (CESNI/TI/NtS)

 

Eine ausführliche Darstellung der Aufgabenstellungen für die vier nichtständigen Arbeitsgruppen und ihrer Tätigkeit findet sich auf der Website https://ris.cesni.eu/.

Weitere Tätigkeiten im Bereich Informationstechnologien

Außer den Arbeiten im Zusammenhang mit RIS sind im Bereich Informationstechnologien folgende Tätigkeiten zu nennen:

  • Beispielsweise im Bereich Cybersicherheit mit dem Ziel guter Bedingungen für die Digitalisierung der Binnenschifffahrt. Anhand von Leitfäden oder punktuellen Maßnahmen sollen die Akteure auf bewährte Praktiken aufmerksam gemacht werden.

  • Im Bereich der Digitalisierung der elektronischen Dokumente sollen bewährte Praktiken bekannt gemacht werden.

  • Zur verstärkten Einbindung der Binnenschifffahrt in die Logistikkette werden die Anforderungen an die Schnittstelle Schiff/Land in den Informationstechnologien herausgearbeitet.

  • Zur Sensibilisierung für den Datenschutz beim automatisierten Informationsaustausch auf internationaler Ebene.

  • Zur Entwicklung von Leitlinien zur harmonisierten Nutzung und Pflege der Daten des RIS-Index und anderer gemäß den RIS-Standards erforderlicher Referenzdaten wie z.B. ERDMS.

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