Technische Vorschriften (PT)

ES-TRIN und Binnenschiffszeugnisse

Seit 2015 aktualisiert und veröffentlicht der CESNI regelmäßig den Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN). Die im Standard enthaltenen einheitlichen technischen Vorschriften gewährleisten die Sicherheit der Binnenschiffe. Er enthält Bestimmungen über den Bau, die Einrichtung und die Ausrüstung von Binnenschiffen, Sonderbestimmungen für bestimmte Schiffsarten wie Fahrgastschiffe und Containerschiffe, Bestimmungen zum Muster des Binnenschiffszeugnisses sowie Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards. Der ES-TRIN steht in vier Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) zur Verfügung. Der ES-TRIN 2015 griff in harmonisierter Form die zuvor in der Richtlinie 2006/87/EG und der Rheinschiffsuntersuchungsordnung enthaltenen Vorschriften auf. In den Folgeausgaben des ES-TRIN wurde der Standard weiterentwickelt, um den technischen Entwicklungen und den aus der Anwendung gewonnenen Erfahrungen Rechnung zu tragen.

Verweise auf den ES-TRIN sind nun in den Rechtsrahmen der EU und der ZKR (bzw. Richtlinie (EU) 2016/1629 und Rheinschiffsuntersuchungsordnung) aufgenommen. Die Donaukommission hat 2017 ebenfalls beschlossen, den Standard in ihren internationalen Regularien zu empfehlen. Bis 2023 dürften alle Donauanrainerstaaten den ES-TRIN in ihr nationales Recht umgesetzt haben. Des Weiteren beabsichtigt die Internationale Kommission des Save-Beckens, in ihrem Rechtsrahmen einen Bezug auf den Standard herzustellen. Mit anderen Worten, der ES-TRIN wurde mit großem Aufwand als Kernstück und Grundlage für die technischen Vorschriften für Binnenschiffe in Europa etabliert und hat zur Stärkung der Governance und Angleichung auf europäischer Ebene beigetragen.

Zur Erinnerung: ein Schiff, das auf den Wasserstraßen der EU oder dem Rhein unterwegs ist, muss entweder ein Unionszeugnis oder ein Rheinschiffsattest mitführen. Beide Zeugnisse werden von den zuständigen nationalen Behörden (Untersuchungskommissionen) ausgestellt und bestätigen die vollständige Übereinstimmung des Schiffes mit den technischen Vorschriften (insbesondere ES-TRIN). Ziel dieser technischen Anforderungen ist es auch hier wieder, ein hohes Sicherheitsniveau in der Binnenschifffahrt zu gewährleisten und damit auch die Umwelt und die Menschen an Bord zu schützen und die Energiewende in diesem Sektor zu begleiten.

Datenbank zur Anwendung der technischen Vorschriften

Die Datenbank soll alle Fragen, Anmerkungen und Auslegungen, zu denen in der Arbeitsgruppe für technische Vorschriften (CESNI/PT) eine einvernehmliche Antwort oder Schlussfolgerung erreicht wurde, zusammenfassen. Die Daten resultieren aus der konkreten Anwendung der technischen Vorschriften des ES-TRIN (oder früherer Texte).

Die Datenbank ist über den folgenden Link zugänglich: https://estrin-faq.cesni.eu/

Verzeichnisse der gemäß ES-TRIN zuständigen Behörden, Untersuchungskommissionen, anerkannten Einbaufirmen und zugelassenen Geräte und Einrichtungen

Der ES-TRIN enthält Bestimmungen für die Zulassung von Geräten und Einrichtungen sowie die Anerkennung von Einbaufirmen und Technischen Diensten. Für diese Zulassungen bzw. Anerkennungen sind nach dem ES-TRIN und dem dazugehörenden Rechtsrahmen (d. h. RheinSchUO oder Richtlinie (EU) 2016/1629) die nationalen Behörden zuständig.

Der CESNI führt Verzeichnisse der zugelassenen Geräte und Einrichtungen, der Behörden, der für die Erteilung von Binnenschiffszeugnissen zuständigen Untersuchungskommissionen sowie der Einbaufirmen und Technischen Dienste.

Die Verzeichnisse sind über den folgenden Link zugänglich: https://listes.cesni.eu/

Arbeitsgruppen für technische Vorschriften

Im Jahr 2015 hat der CESNI die Arbeitsgruppe für technische Vorschriften für Binnenschiffe (CESNI/PT) eingerichtet. Diese ständige Arbeitsgruppe des CESNI hat insbesondere den Auftrag, unter Leitung des Ausschusses

  1. Vorschläge für technische Standards im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu erarbeiten;

  2. die Beratungen über die einheitliche Auslegung und Anwendung dieser Standards, die Modalitäten der Anwendung und Durchführung der entsprechenden Verfahren, die Verfahren für den Informationsaustausch und die Überwachungsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten vorzubereiten;

  3. die Beratungen über wichtige Themen der Sicherheit der Schifffahrt, des Umweltschutzes und anderer Bereiche der Binnenschifffahrt vorzubereiten;

  4. die Beratungen über Abweichungen und Gleichwertigkeiten in Bezug auf die technischen Vorschriften für ein bestimmtes Fahrzeug vorzubereiten.

Entsprechend dem Arbeitsprogramm des CESNI wurden mehrere nichtständige Arbeitsgruppen, die dieser ständigen Arbeitsgruppe angegliedert sind, zur Durchführung von Vorarbeiten eingesetzt.

Nichtständige Arbeitsgruppe für alternative Brennstoffe (CESNI/PT/FC)

Sie hat den Auftrag, einen Entwurf für technische Vorschriften für den Einsatz alternativer Brennstoffe an Bord von Binnenschiffen, einschließlich der Bunkerung, Lagerung, Verteilung und Aufbereitung geeigneter Primärbrennstoffe, zu erstellen. Die Entwicklung von Anforderungen an den Schiffsbetrieb oder die Ausbildung der Besatzung ist nicht Teil des Auftrags. Sie folgt den im Arbeitsprogramm festgelegten Prioritäten: 1) Speicherung von Methanol, 2) Speicherung von Wasserstoff (flüssig oder gasförmig), 3) Methanol in Verbrennungsmotoren, 4) Speicherung und Verwendung von komprimiertem Erdgas, 5) Andere alternative Brennstoffe. Der vorläufige Zeitplan für ihre Arbeiten ist im Folgenden wiedergegeben.

Nichtständige Arbeitsgruppe für elektronische Geräte und Systeme an Bord von Binnenschiffen (CESNI/PT/Elec)

Sie hat den Hauptauftrag, den Entwurf der technischen Vorschriften für elektronische Geräte und Systeme (Kapitel 12 des ES-TRIN) abzuschließen und die Auswirkungen dieser technischen Anforderungen zu bewerten.

Nichtständige Arbeitsgruppe für die Übergangsbestimmungen (CESNI/PT/DT)

Sie hat den Auftrag, die Überarbeitung der Übergangsbestimmungen in den Kapiteln 32 und 33 des ES-TRIN sowie des jeweils zugehörigen Rechtsrahmens vorzubereiten, um die Anwendung des ES-TRIN auf bestehende Schiffe zu vereinfachen (z. B. Zusammenfassung aller Übergangsbestimmungen in einer einzigen Tabelle).

Nichtständige Arbeitsgruppe für das neue Muster des Binnenschiffszeugnisses (CESNI/PT/MOD)

Das Arbeitsprogramm des CESNI sieht die Entwicklung eines neuen Musters für das Binnenschiffszeugnis (Anlage 3 des ES-TRIN) und die Überarbeitung der entsprechenden Dienstanweisung (ESI) vor. Unter Berücksichtigung der Vorarbeiten und der 2020-2021 gebilligten Grundsätze hat die nichtständige Arbeitsgruppe CESNI/PT/MOD den Auftrag,

  • die in das neue Zeugnismuster aufzunehmenden Datenfelder zu überprüfen;

  • einen Vorschlag für ein neues Zeugnismuster auszuarbeiten (Datenfelder und Formatierung);

  • einen Workshop zu organisieren, um die Meinung anderer Stakeholder (z. B. Gewerbe und Wasserschutzpolizei) einzuholen, mögliche Anpassungen zu identifizieren und die Akzeptanz des neuen Zeugnismusters zu verbessern.

Dokumente und häufig gestellte Fragen (FAQ)