Gemäß Geschäftsordnung des CESNI können Vertreter von Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt an den Arbeiten des Ausschusses und seiner Arbeitsgruppen auf Einladung des Ausschusses teilnehmen.
Die Erfahrung und die Sachkenntnisse dieser Beobachterstaaten im Bereich der Binnenschifffahrt stellen für die Arbeiten des Ausschusses und seiner Arbeitsgruppen eine wertvolle Bereicherung dar und tragen auf effiziente Weise zur Verbreitung der von CESNI ausgearbeiteten Standards der europäischen Binnenschifffahrt bei.
Herr Jovanović, Konsul der Republik Serbien, und Herr Georges, Exekutivsekretär des CESNI, am 19. Juli 2017 im Palais du Rhin.
Herr Shalamay, Generaldirektor des Shipping Register of Ukraine, und Herr Georges, Exekutivsekretär des CESNI, am 18. Oktober 2017 im Palais du Rhin.
Der Staat, der sich um den Beobachterstatus bewirbt, reicht beim Sekretariat zur Vorlage an den Ausschuss schriftlich einen entsprechenden Antrag ein, in dem er sich verpflichtet, die Modalitäten nach Artikel 2 der Geschäftsordnung des CESNI einzuhalten, d. h.
Weitere Informationen über das Verfahren entnehmen Sie bitte den internen Vorschriften über den Status eines Beobachterstaates: FR / DE / NL / EN