CESNI-Sitzung vom 13. Oktober 2022

13/10/2022

Am 13. Oktober 2022 fand in Straßburg (Frankreich) unter dem Vorsitz von Frau Marleen Coenen, Vertreterin Belgiens, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt („CESNI“) statt. Der CESNI nahm bei dieser Sitzung insbesondere die neuen Ausgaben des Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) und des Standards für Binnenschifffahrtsinformationsdienste (ES-RIS) sowie des Einbauleitfadens für das Inland AIS-Gerät an.
 

Quelle: Adobe Stock

 
Annahme eines Standards im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe
 
Der Ausschuss nahm den Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe, ES-TRIN 2023/1, an. Diese neue Ausgabe des Standards, die die Ausgabe 2021 ersetzen soll, sieht die Einführung wichtiger Änderungen vor, die folgende Bereiche betreffen:

  • Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt und Brennstoffzellen,
  • Rettungswesten,
  • Nachbehandlungssysteme,
  • Abwassersammlung,
  • fest installierte Feuerlöschanlagen für den Objektschutz,
  • Fahrgastschiffe,
  • Sportfahrzeuge,
  • elektrische Antriebsmotoren hinter dem Achterpiekschott,
  • Reparaturen an in Betrieb befindlichen Motoren,
  • einziehbare Steuerhäuser,
  • Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger,
  • Spezialanker mit verminderter Ankermasse,
  • Aktualisierung der Verweise auf den ES-RIS 2023/1 sowie
  • redaktionelle Korrekturen.

Der ES-TRIN 2023/1 wird am 1. Januar 2024 im jeweiligen Rechtsrahmen der ZKR (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt) und der Europäischen Union (EU) in Kraft treten.
 
Annahme eines Standards und eines Leitfadens im Bereich der Informationstechnologien
 
Auf der Sitzung wurde auch die zweite Ausgabe des Europäischen Standards für Binnenschifffahrtsinformationsdienste, ES-RIS 2023/1, angenommen. Die wichtigsten Änderungen betreffen

  • die Aufnahme eines neuen Teils zur Bündelung und Klarstellung der Betriebs- und Leistungsanforderungen für elektronische Kartendarstellungs- und Informationssysteme (Inland ECDIS);
  • die Ergänzung zweier neuer Nachrichtentypen, die von Inland AIS-Geräten übertragen werden. AtoN-Meldungen (Aids to Navigation) werden zur Anzeige der Position physischer oder virtueller Objekte wie Bojen, Arbeits- oder Gefahrenzonen in Echtzeit auf dem Bildschirm des Inland ECDIS verwendet. ASM-Nachrichten (Application Specific Messages) sind ein Feature zur dynamischen Anzeige zusätzlicher Informationen auf dem Inland ECDIS (z. B. Wasserstände oder Status von Schleusenampeln). ASM-Nachrichten ermöglichen Schiffen auch die Übermittlung von Informationen an Land, wie z. B. die geschätzte Ankunftszeit (ETA – Estimated Time of Arrival);
  • die Einführung des XML-Formats (Extensible Markup Language) für die meisten Nachrichten im Rahmen des Elektronischen Meldens in der Binnenschifffahrt (ERI);
  • die Einführung einer neuen Nachricht „ERIVOY“ zur Erleichterung der Meldung und Planung von Reisen;
  • die Update-Verwaltung von NtS-Nachrichten (Nachrichten für die Binnenschifffahrt) sowie
  • redaktionelle Verbesserungen und Korrekturen.

Der Einbauleitfaden für das Inland Automatic Identification System (Inland AIS-Gerät), Ausgabe 2022/1, wurde ebenfalls im Rahmen des CESNI angenommen. Die vorherige Ausgabe des Leitfadens wurde 2014 von der ZKR veröffentlicht und galt nur für den Rhein. Seither wurde in vielen Ländern Europas die Verpflichtung zur Ausrüstung mit Inland AIS eingeführt, weshalb eine Überarbeitung des Dokuments und eine Harmonisierung auf europäischer Ebene erforderlich war. Die Vorschriften für den Einbau von Inland AIS-Geräten sind im ES-TRIN festgelegt, während die Vorschriften für den Betrieb der Geräte im ES-RIS enthalten sind. Der Leitfaden ist als Erinnerung an die im ES-RIS festgelegten Vorschriften gedacht, ergänzt diese Vorschriften aber auch durch bewährte Verfahrensweisen für die Einbaufirmen. Sobald der Leitfaden auf der Website des CESNI veröffentlicht wurde, kann er von den Behörden und Einbaufirmen angewendet werden. Der Leitfaden hat keinen Vorschriftencharakter und ist im eigentlichen Sinne nicht rechtsverbindlich. Er sollte dementsprechend als Kompendium bewährter Verfahrensweisen für den Einbau eines Inland AIS-Geräts auf Binnenschiffen verstanden werden, das als Anleitung bei Einbau, Konfiguration und Test des Inland AIS‐Geräts dienen soll, um dessen korrektes Einrichten sicherzustellen.
 
Anerkennung neuer nichtstaatlicher Verbände
 
Der CESNI freute sich, auf seiner Sitzung CEN (Europäisches Komitee für Normung), CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) und EBI (European Boating Industry) den Status eines anerkannten nichtstaatlichen Verbandes zu verleihen.
 
CEN und CENELEC sind zwei generalistische europäische Normungsorganisationen, die für die Entwicklung und Festlegung freiwilliger Normen auf europäischer Ebene zuständig sind.
 
EBI ist der Verband der europäischen Sportboot- und nautischen Tourismusindustrie.
 
Die anerkannten Verbände wurden eingeladen, sich aktiv an den künftigen Sitzungen und Arbeiten des Ausschusses zu beteiligen.
 
Sitzungsteilnehmer
 
An der Sitzung des Ausschusses nahmen teil:

  • zehn Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, die Schweiz und die Tschechische Republik;
  • die Europäische Kommission (EK) und die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR);
  • fünf anerkannte Verbände: ETF, GERC, IVR, ESO und EBU.