CESNI-Sitzung vom 2. Juni 2016

10/06/2016

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Am Donnerstag, dem 2. Juni 2016, fand in Straßburg unter demVorsitz von Herrn Max Nilles, Vertreter Luxemburgs, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zurAusarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) statt.

 

Annahme des Arbeitsprogramms für 2016-2018
Der CESNI verabschiedete in dieser Sitzung sein Arbeitsprogramm für die kommenden drei Jahre.Die darin enthaltenen Themen, die entsprechend den beiden Schwerpunkten der Arbeit des CESNI in den Bereichen technische Vorschriften und Berufsbefähigungen angesiedelt sind, waren Gegenstand intensiver Beratungen, die in ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm über einen mehrjährigen Zeitraum (2016-2018) mündeten. Das Arbeitsprogramm ist das Ergebnis der Beratungen zwischen allen die Binnenschifffahrt vertretenden CESNI-Teilnehmern (Mitgliedstaaten der ZKR und der Europäischen Union, Europäische Kommission, internationale Organisationen einschließlich Flusskommissionen sowie nichtstaatliche Vertreterverbände) und baut auf den von der GD MOVE und dem Sekretariat der ZKR erarbeiteten strategischen Leitlinien auf.

 

Verabschiedung interner Vorschriften des CESNI
Der CESNI ergänzte zudem sein internes Regelwerk durch förmliche Verabschiedung interner Vorschriften zur Gewährleistung einer unabhängigen und transparenten Organisation der Ausschussarbeiten. Dabei handelt es sich zum einen um die internen Vorschriften über den Status der anerkannten Verbände, welche die Mitwirkung nichtstaatlicher Vertreterorganisationen mit internationalem Charakter regeln, und zum anderen um die internen Vorschriften betreffend die ständigen und nichtständigen Arbeitsgruppen, welche die dem Ausschuss zur Annahme zu unterbreitenden Standards ausarbeiten bzw. vorbereiten.
Zu diesem Zweck wurden bereits zwei nichtständige Arbeitsgruppen eingesetzt, die der ständigen Arbeitsgruppe CESNI/QP (Berufsbefähigungen) angegliedert sind: eine nichtständige Arbeitsgruppe für Kompetenzstandards und eine nichtständige Arbeitsgruppe für medizinische Standards. Diese beiden Standardkategorien werden integraler Bestandteil der künftigen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsbefähigungen sein, die sich auf europäischer Ebene gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren befindet (Verweis: KOM (2016) 82).

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