CESNI-Sitzung am 18. Oktober 2017

18/10/2017

Straßburg, den 18. Oktober 2017 – Am Mittwoch, dem 18. Oktober 2017, fand in Straßburg unter dem Vorsitz von Herrn Max Nilles, Vertreter Luxemburgs, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) statt. An den Beratungen nahmen zwölf Mitgliedstaaten und ein Beobachterstaat, die anlässlich dieser Sitzung offiziell als Beobachterstaat anerkannte Ukraine, sowie die Savekommission, die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) und mehrere vom CESNI anerkannte Verbände teil.

Auf seiner letzten Sitzung für das Jahr 2017 beschloss der Ausschuss, der Ukraine den Beobachterstatus einzuräumen. Darüber hinaus validierte er die Einsetzung einer nichtständigen Arbeitsgruppe für elektronische Systeme an Bord von Binnenschiffen. Im Hinblick auf die Ausarbeitung von Standards für Berufsbefähigungen, insbesondere in Bezug auf Kompetenzstandards, praktische Prüfungen, medizinische Kriterien und Simulatoren, wurden die Arbeiten seit der letzten Sitzung des Ausschusses am 6. Juli 2017 intensiv fortgesetzt, mit dem Ziel, ihre Ergebnisse auf den Sitzungen der Arbeitsgruppe CESNI/QP im September und November zu prüfen. Schließlich bot diese Sitzung auch die Gelegenheit, den Vorsitz des Ausschusses 2016-2017 in Person des luxemburgischen Vertreters, Herrn Max Nilles, zu verabschieden. Den Vorsitz 2018-2019 wird die Vertreterin der Niederlande, Frau Lucia Luijten, führen.

 

Einräumung des Status eines Beobachterstaates an die Ukraine

In Anwesenheit von Herrn Kyrylo Shalamay, Generaldirektor des Shipping Register of Ukraine und ukrainischer Vertreter, hat der Ausschuss dem Antrag der Ukraine auf Gewährung des Status eines Beobachterstaates durch den CESNI einstimmig stattgegeben. Der Status eines Beobachterstaates ermöglicht es allen Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, an den Sitzungen des Ausschusses und seiner Arbeitsgruppen teilzunehmen.

Bereits bei der Einrichtung des CESNI im Jahre 2015 hatte die Ukraine Interesse an einer Teilnahme an den Arbeiten bekundet, woraufhin ihr ein vorläufiger Beobachterstatus eingeräumt wurde. Die Modalitäten für die Einräumung des endgültigen Status wurden im März dieses Jahres vom Ausschuss festgelegt.

Die solide Erfahrung der Ukraine im Bereich der Binnenschifffahrt stellt für die Arbeiten des Ausschusses eine große Bereicherung dar. Neben einem ausgedehnten Wasserstraßennetz in ihrem Staatsgebiet verfügt die Ukraine über eine hohe Präsenz auf internationaler Ebene. Sie ist Mitglied der Donaukommission und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) und seit 2005 zudem Beobachterstaat bei der ZKR.

Der Ausschuss äußerte sich sehr zufrieden über diese neue Anerkennung, die erneuter Ausdruck seines Willens zur Öffnung gegenüber allen Akteuren der europäischen Binnenschifffahrt ist.

 

Einsetzung einer nichtständigen Arbeitsgruppe für elektronische Systeme

Der Ausschuss hat beschlossen, eine nichtständige Arbeitsgruppe für elektronische Systeme an Bord von Binnenschiffen (CESNI/PT/Elec) einzusetzen. Der Hauptauftrag dieser Arbeitsgruppe besteht in der Vorbereitung des Entwurfs der technischen Vorschriften für elektronische Systeme (Kapitel 12 des ES-TRIN), der im mehrjährigen Arbeitsprogramm des CESNI vorgesehen ist. Die Arbeitsgruppe wird sich bemühen, die diesbezüglich bereits festgelegten Grundsatzentscheidungen einzuhalten und so weit wie möglich auf die umfangreichen Arbeiten der deutschen Delegation zurückzugreifen.

 

Standards für Berufsbefähigungen

Bei den Kompetenzstandards hat die Arbeitsgruppe Berufsbefähigungen die Vorschläge der entsprechenden nichtständigen Arbeitsgruppe für CESNI-Standards grundsätzlich angenommen.

CESNI Standards zu den praktischen Prüfungen für den Schiffsführer, das Radarpatent und die Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt und LNG sind weiterhin in Bearbeitung und sollen der Arbeitsgruppe im November als erste Entwürfe vorliegen.

Die medizinischen Kriterien für die Tauglichkeit der Mitglieder der Besatzung hat die Arbeitsgruppe im September ausführlich diskutiert. Für die Novembersitzung werden wie bei den Kompetenzstandards eine abschließende Prüfung in der Arbeitsgruppe und eine Weiterleitung des Entwurfs an den Ausschuss erwartet.

Bei den Simulatorenstandards konnte die von CESNI eingesetzte Expertengruppe einen Vorschlag für die technischen Anforderungen und technischen Prüfverfahren für Fahrsimulatoren vorlegen, der im November von der Arbeitsgruppe geprüft werden kann.

 

Ende des Ausschussvorsitzes 2016-2017 und Vorsitz 2018-2019

Der Ausschuss hat Herrn Max Nilles, Vertreter Luxemburgs, als seinen Vorsitzenden, der dieses neu eingerichtete Gremium in den ersten beiden Jahren seiner Tätigkeit (2016-2017) erfolgreich geleitet hat, verabschiedet und ihm herzlich für sein Engagement gedankt.

In den kommenden zwei Jahren (2018-2019) wird Frau Lucia Luijten, Vertreterin der Niederlande, den Vorsitz des Ausschusses übernehmen. Frau Luijten ist Direktorin der Einheit Binnenschifffahrt und Wasserstraßen des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Umwelt. Sie wird bei ihrer neuen Aufgabe von Frau Vera Hofbauer, Vertreterin Österreichs, unterstützt, die das Amt der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden übernimmt. Frau Hofbauer ist Leiterin der Abteilung Schifffahrt, Technik und Nautik, beim österreichischen Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

Der Ausschuss gratulierte Frau Luijten und Frau Hofbauer zu ihrer Ernennung und wünschte ihnen viel Erfolg bei der Ausübung ihrer künftigen Aufgaben.