Gute Nachrichten in Sachen Arbeitskräftemobilität in Europa: Besatzungszeugnisse aus Serbien werden anerkannt

23/06/2026

Jetzt ist es amtlich: Ab dem 23. Juni 2026 werden von der EU und der ZKR Befähigungszeugnisse, die aufgrund von Prüfungen vor einer serbischen Verwaltungsbehörde erworben wurden, ebenso anerkannt wie in Serbien ausgestellte Schifferdienstbücher und Bordbücher.  

Quelle: Adobe Stock

In der Praxis können Inhaber der neuen Zeugnisse aus Serbien nun ohne weitere Formalitäten Wasserstraßen der EU und der ZKR befahren. Die erleichterte Arbeitnehmermobilität, die dies bedeutet, ist angesichts des erheblichen Fachkräftemangels in Europa eine höchst erfreuliche Nachricht. 

Die Anerkennung gilt auf Gegenseitigkeit. 

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1179 der Kommission vom 1. Juni 2026 zur Anerkennung in der Union gemäß der Richtlinie (EU) 2017/2397 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 3. Juni 2026 veröffentlicht. Der Beschluss tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die ZKR hat ihrerseits die Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) bereits dahingehend geändert, dass die Anerkennung automatisch erfolgt, sobald das Anerkennungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen ist. 

Muster der anerkannten Zeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher werden auf dem Internetauftritt des CESNI zur Verfügung gestellt.