CESNI-Sitzung am 16. April 2026

16/04/2026

Am 16. April 2026 fand in Straßburg (Frankreich) unter dem Vorsitz von Herrn Florian Röthlingshöfer, Vertreter der Schweiz, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) statt. Auf der Tagesordnung standen insbesondere die Arbeiten zum ES-TRIN 2027/1, die Einsetzung einer neuen nichtständigen Arbeitsgruppe CESNI/PT/NIRA, eine Änderung des Musters für den Tauglichkeitsnachweis, die künftigen Besatzungsvorschriften und die Arbeiten zum ES-RIS 2027/1.
 

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Technische Vorschriften für Binnenschiffe
 
Auf der Sitzung prüfte der CESNI den Entwurf des ES-TRIN 2027/1 (Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe) und erörterte die noch offenen Fragen. Der Standard wird zur Annahme auf die Tagesordnung der nächsten CESNI-Sitzung am 15. Oktober 2026 gesetzt. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Ausgabe 2025/1 betreffen die Spurführungsassistenten für die Binnenschifffahrt (TGAIN), die Lagerung und Nutzung der alternativen Energiequelle gasförmiger Wasserstoff und die Neuzusammenstellung der Übergangsbestimmungen für bestehende Schiffe.
 
Der CESNI billigte zudem die Einsetzung einer neuen nichtständigen Arbeitsgruppe für Navigations- und Informationsgeräte, Fernsteuerung und Automatisierung (CESNI/PT/NIRA). Konkret wird dieses neue Gremium die Entwicklung eines Teststandards für TGAIN unterstützen und später technische Vorschriften für das ferngesteuerte Fahren erarbeiten. Die Mitgliedstaaten und das Gewerbe – insbesondere Reeder, Werften und Ausrüstungshersteller – haben großes Interesse an dieser neuen nichtständigen Arbeitsgruppe bekundet. Ihr Engagement und ihr Fachwissen werden für die anstehenden Arbeiten von entscheidender Bedeutung sein. Das Ziel besteht darin, die Entwicklung von Innovationen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt zu erleichtern. Dabei muss auch die Umsetzbarkeit für das Gewerbe berücksichtigt werden.
 
Besatzungsvorschriften
 
Das vom CESNI entwickelte Muster für den Tauglichkeitsnachweis ermöglicht die Überprüfung der (körperlichen und psychischen) Tauglichkeit für die Binnenschifffahrt. Auf der CESNI-Sitzung am 16. April wurde eine Änderung dieses Musters beschlossen, welche die Streichung der derzeitigen Fußnote vorsieht. Diese einfache Maßnahme ermöglicht es zugelassenen Ärzten, auf der Grundlage ihres medizinischen Fachurteils eine befristete Tauglichkeit für eine Person festzustellen. Dadurch können bestimmte chronisch-progrediente Erkrankungen wie Übergewicht oder abnormales Körpergewicht berücksichtigt werden, auch wenn in den medizinischen Tauglichkeitskriterien des ES-QIN bei der entsprechenden Erkrankung keine ausdrückliche Befristung vorgesehen ist. Das neue Muster kann ab sofort von den Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Rechtsetzung verwendet werden.
 
Des Weiteren wurden die künftigen Besatzungsvorschriften erörtert, die derzeit in der dafür zuständigen Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden. Aktuell konzentrieren sich die Arbeiten hauptsächlich auf die Mindestbesatzung für Motorschiffe. Der Ausschuss nahm zudem den Stand der Arbeiten zu den elektronischen Instrumenten, auch „E-Tools“ genannt, zur Kenntnis. Dazu zählen digitale Bordbücher, Schifferdienstbücher und Befähigungszeugnisse. Auf der Sitzung im April bekundeten die CESNI-Mitgliedstaaten und die Sozialpartner offiziell ihre uneingeschränkte Unterstützung für das Grundprinzip der Harmonisierung der Qualifikation des Maschinisten im Rahmen der Richtlinie (EU) 2017/2397. Tatsächlich fällt die Qualifikation des Maschinisten derzeit nicht unter die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt. Für die vollständige Umsetzung der künftigen „E-Tools“ und der Besatzungsvorschriften ist die Qualifikation des Maschinisten jedoch von zentraler Bedeutung.
 
Informationstechnologien
 
Der CESNI prüfte auch den Entwurf des ES-RIS 2027/1 (Europäischer Standard für Binnenschifffahrtsinformationsdienste). Dieser soll – ebenso wie der ES-TRIN 2027/1 – auf der CESNI-Sitzung im Oktober angenommen werden. Die neue Ausgabe des ES-RIS enthält als wesentliche Änderungen insbesondere

  • die Aufnahme von Anforderungen und Testmethoden hinsichtlich der Anzeige des TGAIN im Inland ECDIS;
  • die Neustrukturierung und Modernisierung der PAXLST-Nachricht (Fahrgast- und Besatzungsliste) und der ERIRSP-Nachricht (Antwort oder Empfangsbestätigung auf gesendete Nachrichten);
  • den Teststandard für ASM (über das AIS übertragene Anwendungsspezifische Meldungen, die Informationen, wie beispielsweise die ETA (Estimated Time of Arrival), für externe Anwendungen enthalten);
  • die Ergänzung neuer Codes für die Nachrichten an die Binnenschifffahrt;
  • die Hinzufügung der ukrainischen Sprache für die Nachrichten an die Binnenschifffahrt;
  • die den zuständigen Behörden eingeräumte Möglichkeit, die Übermittlung eFTI-basierter Informationen durch das Gewerbe über elektronische Nachrichten zu erproben.

Der CESNI begrüßte die Veröffentlichung der überarbeiteten RIS-Richtlinie (2025/2482), die spätestens im Januar 2029 für alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten wird und in der betreffend die technischen Spezifikationen für RIS ausdrücklich auf die zuletzt verabschiedete Ausgabe des ES-RIS verwiesen wird.
 
Sitzungsteilnehmer
 
An der Sitzung des Ausschusses nahmen teil:

  • elf Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Tschechische Republik;
  • die Europäische Kommission, die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR);
  • zwei anerkannte Verbände: ESO, EBU.

Nächste Sitzung
 
Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am 15. Oktober 2026 (nachmittags) statt.