Über CESNI

 
Bei der Frühjahrsplenartagung im Juni 2015 in Rotterdam wurde ein Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt („CESNI“) durch einen Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR – https://www.ccr-zkr.org/) eingerichtet. Dieser Beschluss bringt die Entwicklung einheitlicher, moderner und anwenderfreundlicher Vorschriften voran und trägt so der „Vision 2018“ der ZKR für eine nachhaltige Entwicklung der Binnenschifffahrt Rechnung.
 
Die Schaffung des neuen Arbeitsgremiums spiegelt den gemeinsamen Willen von Zentralkommission und Europäischer Union wider, auf europäischer Ebene die Fäden der politischen Steuerung, insbesondere im Bereich der Binnenschifffahrtsgesetzgebung, enger zusammen laufen zu lassen.
 
In diesen Ausschuss werden Sachverständige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Zentralkommission sowie Vertreter der internationalen Organisationen der Binnenschifffahrt berufen. Eine wichtige Rolle werden die Vertreter der einzelnen Binnenschifffahrtsakteure und -branchen spielen. Durch die Schaffung dieses Ausschusses möchte die Europäische Kommission sowie die ZKR die Gesetzgebungsprozesse für die Binnenschifffahrt vereinfachen, damit die Erfahrungen der ZKR allen institutionellen Partnern und betroffenen Akteuren zugute kommen können.
 

Hauptaufgaben von CESNI

 
Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung technischer Standards im Bereich der Binnenschifffahrt hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • in verschiedenen Bereichen, namentlich in den Bereichen Binnenschiffe, Informationstechnologie und Besatzung, technische Standards zu erlassen, auf welche die entsprechenden Regelwerke auf europäischer und internationaler Ebene, darunter die der Europäischen Union und der ZKR, mit dem Ziel ihrer Anwendung verweisen können;
  • über die einheitliche Auslegung und Anwendung dieser Standards, die Modalitäten der Anwendung und Durchführung der entsprechenden Verfahren, die Verfahren für den Informationsaustausch und die Überwachungsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten zu beraten;
  • über Abweichungen und Gleichwertigkeiten in Bezug auf die technischen Vorschriften für ein bestimmtes Fahrzeug zu beraten;
  • über wichtige Themen der Sicherheit der Schifffahrt, des Umweltschutzes und anderer Bereiche der Binnenschifffahrt zu beraten.